Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Wahl der Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab Montag für die Dauer von vier Wochen in den Bankgeschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen, also spätestens bis zum 3. April 2023, an den Wahlausschuss eingereicht werden.
Diese Listen müssen 78 wählbare Vertreter und 5 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).
Ortenburg, 18. März 2023
Der Wahlausschuss
Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v. W. eG
Marktplatz 13
94496 Ortenburg